Was bedeutet 24-Stunden-Betreuung?
24-Stunden-Betreuung ist eine intensive Form der Betreuung, bei der die BetreuerIn in der Wohnung bzw. dem Haus des Pflegebedürftigen wohnt und auf diese Weise den Pflegebedürftigen praktisch rund um die Uhr versorgen kann.
Abhängig von der Bedürftigkeit und der Vereinbarung zwischen BetreuerIn und Pflegebedürftigem umfasst die 24-Stunden-Betreuung Hilfestellungen im Alltag, Haushaltsführung, Gesellschafterfunktion, Achtung auf Medikamenteneinnahme, Unterstützung bei Arztbesuchen und vieles andere mehr.
Wie funktioniert die 24-Stunden-Betreuung in der Praxis?
Nachdem Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben, erheben wir gemeinsam bei einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch, welche Bedürfnisse und Anforderungen in Ihrem speziellen Fall bestehen. Mit diesem Wissen ausgestattet suchen wir für Sie die perfekten BetreuerInnen.
Es werden immer zwei BetreuerInnen beauftragt, die mit Ihnen einen entsprechenden Vertrag schließen und sich in einem 14-Tage-Rhythmus bei der Betreuung abwechseln. Zum vereinbarten Zeitpunkt reist die erste BetreuerIn an und übernimmt die Pflegetätigkeit. Die BetreuerInnen wechseln sich selbstständig ab. Die Wechsel finden im Haus des Pflegebedürftigen statt, sodass immer eine BetreuerIn vor Ort ist, um den Pflegebedürftigen zu betreuen.
Die Auswahl geeigneter BetreuerInnen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe und erfordert insbesondere am Anfang eine Phase der Gewöhnung für alle Beteiligten. Nach einer Phase der Eingewöhnung wird aber schnell spürbar, welchen wertvollen Beitrag eine 24-Stunden-Betreuung für die Steigerung der Lebensqualität des Pflegebedürftigen leisten kann. Diese positiven Effekte führen dazu, eventuelle anfangs vorhandene Vorbehalte gegenüber der 24-Stunden-Betreuung völlig abzubauen. Wir stehen Ihnen in dieser ersten Phase gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Der genaue Tätigkeitsbereich der BetreuerInnen wird vertraglich geregelt und von den BetreuerInnen genau dokumentiert. Diese Dokumentation kann im Falle von Rückfragen durch Behörden vorgelegt werden.
Welche Unterstützungen gibt es?
Für pflegebedürftige Personen gibt es abhängig von der Pflegestufe eine finanzielle Unterstützung in variabler Höhe (von 157,30 € bis 1.688,90 €). Die genaue Höhe des Pflegegeldes pro Pflegestufe finden Sie hier.
Zusätzlich zum Pflegegeld wird die 24-Stunden-Betreuung mit einem Zuschuss vom Sozialministerium gefördert. Dieser Zuschuss beträgt gegenwärtig 550 € pro Monat, wenn zwei BetreuerInnen auf selbständiger Basis engagiert werden. Für die Gewährung des Zuschusses besteht neben bestimmten anderen Voraussetzungen eine Einkommensobergrenze in der Höhe von 2.500 € netto. Die genauen Voraussetzungen für die Förderung finden Sie hier.
Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?
BetreuerInnen, die das Gewerbe der 24-Stunden-Betreuung in Österreich ausführen, müssen eine entsprechende Gewerbeberechtigung nachweisen.
Details zum Gewerbe der Personenbetreuung finden Sie hier Gewerbeordnung
Daneben gelten auch die Vorschriften des Pflegegesetzes
Wir sind auch in Zell am See für Sie da.