Allgemeines
Diese nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten aus den Verträgen von Daheim Altern, Organisation von Personenbetreuung, Dr. Zelmira Nickel, Lofererstrasse 14 | 5760 Saalfelden mit allen ihren Vertragspartnern, im Zusammenhang mit der Organisation der Vermittlung von Personenbetreuern zur Durchführung einer 24 Stunden Betreuung und der mit dieser Organisation in Zusammenhang stehenden ausdrücklich in Verträgen geregelten sonstigen Tätigkeiten.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen die von Daheim Altern erbracht werden. Für die Gültigkeit dieser AGB macht es keinen Unterschied ob eine bestimmte Leistung kostenpflichtig erbracht wird, oder nicht.
Vereinbarungsinhalte
Daheim Altern setzt es sich zum Ziel die Organisation von selbstständigen Betreuungskräften für Privathaushalte im Rahmen einer 24 Stunden Betreuung durchzuführen. Insbesondere liegt das Hauptaugenmerk der Tätigkeit von Daheim Altern auf der Vermittlung selbstständiger Betreuungskräfte an Privathaushalte, die einen Betreuungsbedarf bei Daheim Altern anmelden.
Daheim Altern führt diese Organisationstätigkeit nur für den Fall durch, dass alle gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen und Anforderungen von Seiten der Vertragspartner von Daheim Altern (Kunden und Betreuerinnen) erfüllt sind.
Unangemeldete Kontrollen
Um die von Daheim Altern angestrebte Betreuungsqualität der vermittelten selbstständigen Betreuerinnen und Betreuer effektiv erheben zu können, führt Daheim Altern spontane Besuche bei den Begünstigten der Vereinbarungen von Daheim Altern durch.
Diese Besuche werden nur kurz vorher angekündigt, um ein möglichst unverfälschtes Bild der tatsächlich ausgeübten Betreuung zu erhalten. Daheim Altern ist dabei in der Wahl und Nutzung der Methoden zur Kontrolle frei und insbesondere auch nicht verpflichtet ein bestimmtes Besuchsmuster einzuhalten. Die Entscheidung über die Art und Weise, sowie die Frequenz der Durchführung der Kontrollen wird dabei von Daheim Altern für jeden Einzelfall individuell festgelegt und gegebenenfalls an Veränderungen in der Betreuungssituation angepasst.
Zusätzlich zu diesen Kontrollen empfiehlt Daheim Altern Qualitätskontrollen der von Daheim Altern vermittelten
Betreuerinnen durch externe Hilfsorganisationen (z.B. Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe, …).
Rechnungslegung
Sofern die Vertragspartner über entsprechende elektronische Hilfsmittel (Emailzugang) verfügen, versendet Daheim Altern Rechnungen über geleistete Dienste auf elektronischem Wege per Email, als PDF Anhang.
Unabhängig vom Versand der entsprechenden Rechnungen werden die Zahlungen der Vertragspartner von Daheim Altern zu den in den einzelnen Vereinbarungen angegebenen Terminen fällig. Zu diesem Datum müssen die Beträge bereits auf dem Konto von Daheim Altern eingegangen sein. Das Risiko der rechtzeitigen Überweisung
trägt der Vertragspartner.
Zahlungsverzug
Ist ein Vertragspartner von Daheim Altern in Verzug mit bereits fälligen Zahlungen, verrechnet Daheim Altern Verzugszinsen in der Höhe von 4% per anno, wenn der Vertragspartner ein Konsument im Sinne des KSchG ist. Bei Verträgen mit Unternehmern, oder Gewerbetreibenden beträgt der Zinssatz für Verzugszinsen 8% per anno, über dem zum Zeitpunkt des Verzugs aktuell gültigen Basiszinssatzes, veröffentlicht von der österreichischen Nationalbank. Verzugszinsen sind für alle offenen Beträge tagesgenau zu entrichten. Der Zahlungsverzug tritt unabhängig von einer zuvor versandten schriftlichen Mahnung mit der faktischen Nichtleistung durch den Vertragspartner ein. Bei Verträgen, bei denen ein Zahlungsverzug besteht, behält sich Daheim Altern das Recht vor
die Leistungserbringung so lange auszusetzen, wie der Zahlungsverzug andauert.
Für den Fall, dass der Zahlungsverzug auch nach erfolgter schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von 4 Wochen, ab dem Datum, an dem der Zahlungsverzug eingetreten ist, durch eine entsprechende Zahlung ausgeglichen wurde, ist Daheim Altern berechtigt, einseitig vom Vertrag zurück zu treten. Allfällige zusätzliche Kosten, die Daheim Altern durch den Rücktritt vom Vertrag entstehen
hat der Vertragspartner zu tragen. Werden zu offenen Forderungen von Daheim Altern nur Teilzahlungen entrichtet, so werden die Zahlungen zuerst auf die offenen Verzugszinsen und erst nach vollständiger Tilgung der Verzugszinsen auf die aushaftende Schuld angerechnet. Ist nach Tilgung der Verzugszinsen noch ein nicht abgegoltener Teil der Schuld aushaftend, so läuft für diesen Teil der Zinsenlauf weiter.
Sollte ein – trotz erfolgter Mahnungen – andauernder Zahlungsverzug eintreten, verrechnet Daheim Altern pauschal € 150 für die zusätzlichen durch die Klagseinbringung für Daheim Altern entstehenden Aufwände.
Haftung
Daheim Altern haftet für die Erbringung der Leistung, aber nicht für die Untauglichkeit der vermittelten Betreuerinnen und Betreuer. Ebenso wenig haftet Daheim Altern für Schäden jeglicher Art, die dem Vertragspartner durch die von Daheim Altern vermittelten Betreuerinnen und Betreuer entstehen. Daheim Altern tritt nicht für jene Fälle ein, in denen lediglich leichte Fahrlässigkeit, oder höhere Gewalt vorliegt.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Daheim Altern verpflichtet sich alle von den Vertragspartnern gemachten Angaben und zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen zu verwenden.
Insbesondere für die Fälle, in denen Daheim Altern im Rahmen der Dienstleistungserbringung im Namen, oder als Vertreter des Vertragspartners auftritt, gestattet der Vertragspartner Daheim Altern ausdrücklich die Verwendung vertraulicher Informationen des Vertragspartners.
Der Vertragspartner gestattet Daheim Altern, eine Bewertung der Servicequalität von Daheim Altern durch den Vertragspartner für die Zwecke der geschäftlichen Werbung zu nutzen. Dies schließt auch die Veröffentlichung von entsprechendem Bildmaterial mit ein. Die Veröffentlichung kann in mündlicher, schriftlicher, oder elektronischer Form, in jeder Art von Medium und Aufmachung umgesetzt werden. Für die Fälle der Veröffentlichung entsprechenden Bildmaterials gestattet der Vertragspartner Daheim Altern die weitere unentgeltliche Nutzung des Bildmaterials, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Der Vertragspartner stimmt ausdrücklich zu, dass Daheim Altern alle Daten in elektronische Systeme der Datenverarbeitung einspeisen kann und dort dauerhaft speichern darf.
Abgrenzung zu Anstellung, Ruhezeiten
Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass er von Daheim Altern darüber aufgeklärt wurde, dass von Daheim Altern und / oder den Betreuerinnen und Betreuern zu erbringenden Dienstleistungen auf selbstständiger Basis erbracht werden. Insbesondere bedeutet dies, dass weder die Betreuerinnen, oder Betreuer, noch Daheim Altern dem Vertragspartner in irgendeiner Form weisungsgebunden sind. Daheim Altern, sowie die Betreuerinnen und Betreuer können sich bei der Durchführung ihrer Dienstleistungen von entsprechend qualifizierten Personen vertreten lassen. Ebenso obliegt die Zeiteinteilung, sowie die Wahl der Mittel Daheim Altern und den Betreuerinnen und Betreuern allein.
Ein Abgehen von der völligen Freiheit der Arbeitsgestaltung ist insoweit gegeben, als es durch die Pflegesituation des Vertragspartners bestimmte vorgegebene Rahmenbedingungen gibt, die nur zu bestimmten Zeiten durchgeführt werden können (medizinische Notwendigkeiten, Diätische Regelungen, therapeutische Maßnahmen, …).
Daheim Altern vermittelt Betreuerinnen nur unter Einhaltung der Regelungen des Hausbetreuungsgesetzes, vor allen Dingen der dort festgeschriebenen Ruhezeiten für Betreuerinnen und Betreuer. Ein Abgehen von den im Hausbetreuungsgesetz festgeschriebenen Ruhezeiten ist nur zulässig, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit besteht und die Betreuerinnen und Betreuer dafür andere Ruhezeiten nutzen können.
Laufzeit der Verträge und Kündigung
Die Verträge von Daheim Altern laufen entweder zeitlich unbegrenzt, oder sind zeitlich vorab begrenzt. Für den Fall der unbestimmten Laufzeit der Verträge können die Vereinbarungen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat von jeder Vertragspartei einseitig aufgelöst werden. Neben dieser Form der Auflösung enden die Vereinbarungen unmittelbar gemäß der Auflösungsgarantie von Daheim Altern dann, wenn ein entsprechender – in der Auflösungsgarantie aufgeführter – Grund für die Beendigung vorliegt und dies vom Kunden gewünscht wird.
Wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und Daheim Altern aufgelöst enden auch die damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen zwischen dem Kunden und den von Daheim Altern vermittelten BetreuerInnen.
Schriftlichkeit und Nebenabreden
Daheim Altern besteht für alle Formen der Vereinbarungen auf der Schriftlichkeit. Insbesondere schließt Daheim Altern keine mündlichen Nebenabreden zu Vereinbarungen in welcher Form auch immer ab. Von Daheim Altern beauftragte Personen sind nicht ermächtigt rechtsverbindliche Zusagen in mündlicher, oder schriftlicher Form zu bestehenden, oder beabsichtigten Vereinbarungen zu machen. Ein allenfalls vereinbartes Abgehen vom Schrifterfordernis erfordert ebenfalls die Schriftlichkeit, um gültig im Sinne dieser AGB zu sein.
Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser AGB oder der übrigen Vereinbarungen von Daheim Altern gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder der entsprechenden betroffenen Vereinbarungen, davon unberührt. Die Vertragsparteien vereinbaren für diesen Fall eine Regelung zu treffen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung so nahe wie möglich kommt.