Zuschussförderung der 24 Stunden Betreuung durch das Sozialministeriumservice (SMS)
Die Wirtschaftskammer hat am 18.3.2020 gemeinsam mit der Bundesregierung folgende Regelung erwirkt:
Bei derzeitigen Corona-Turnusverlängerungen bleibt es bei der Förderung in der Höhe von € 550.
Damit ist gewährleistet, dass es – auch ohne Wechsel der BetreuerInnen – zu keiner finanziellen Mehrbelastung für die zu betreuenden Personen/Familien kommt.
Damit wird darauf Rücksicht genommen, dass es für alle Beteiligten gegenwärtig am sichersten ist, die aktuelle Betreuungssituation aufrecht zu lassen und Betreuerinnen nicht zu wechseln.